Flashback 2020: Aufgrund eines Paragraphen-Paradoxons wurde das EINSTIEGSGELD (=Mehraufwandsentschädigung für Berufseinsteiger) abgelehnt: es wird nur vom Jobcenter genehmigt und nur wenn der Status "arbeitssuchend" lautet. Ich wurde aber erst bei Jobantritt von der Agentur für Arbeit durch den ALG1-"Aufhebungsbescheid" ans Jobcenter übergeben, da sich der HAUSTARIF des Pflegeheims als prekärer Mindestlohn erwies, so daß ich "ergänzendes" Hartz4 beantragen musste, dabei aber bereits den Status "arbeitstätig" innehatte. Stattdessen musste ich für den ersten Arbeitsmonat ein ÜBERBRÜCKUNGSDARLEHEN beantragen (das noch immer in 10€-Raten zurückgezahlt wird!), da der "wohltätige" Träger nicht bereit war, das erste Gehalt erst zu Anfang des zweiten Monats auszuzahlen. Am Ende war die ganze Mühe umsonst und ich stand mit noch leereren Händen da als zuvor. Zudem drohte mir der religiöse Träger mit einer Anzeige, falls ich die Geschichte weiterhin öffentlich verbreite. MDK und Bundesgesundheitsministerium stehen zum Glück hinter mir. Systemisch ändern tut sich dadurch aber auch 2022 rein gar nichts.


JETZT ENDLICH COVIDGESETZ-TEIL 2 ONLINE: "EHRENMINISTA" (#NICHTSELBSTVERSTÄNDLICH)

p.s. WAS IST ÜBLER ALS EIN "HAUSTARIF"? NATÜRLICH DER AUSTARIF, SIEHE "CORONAPRÄMIE"

TOPAKTUELL: DER #BETREUXIT-AUSSTIEGSESSAY "AKTIVE NEUTRALITÄT ALS VALIDATIONSTECHNIK"

UND: 2 CORONA-SLAMGEDICHTE 2021: STIFTUNG DER LAVENDELLEUGNER & "L"OCKDOWN-TO-EARTH


www.COVID GESETZ.de / Update: PDF 7.0

PRÄZEDENZFALL Widerspruch Nr. 6060/20

Die Hintergründe zu diesem Skandal finden Sie in der MEDITATIONSTRILOGIE / Fortsetzung im Essay:

"URVERTRAUEN & VERTRAUENSVERLUST (CANCEL CULTURE AUS ANGST VOR CANCER CULTURE)"

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PRÄZEDENZFALL: DIE ERFOLGSGESCHICHTE DES WIDERSPRUCHS-NR.6060/20 MITSAMT HINTERGRÜNDEN UND VORGESCHICHTE
Cure Slum XXL MEDITATIONSTRILOGIE 7.0-Ve
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Upgrade 2022: "Was hat Dysphagie mit Leistungsbetrug zu tun? Systemrelevante Betreuungskräfte nach §43b SGB XI sind weder Pflegefachkräfte noch Pflegehilfskräfte: BETREUER SIND NUR BETREUER – DAS AUFGABENFELD IST KLAR DEFINIERT!" @ https://digitalassistenz.wordpress.com/2022/07/30/betreuxit/

 

"Ja, leider sieht so der Alltag in der Pflege aus und daran wird sich leider wohl auch so schnell nichts ändern, wenn es noch genug Leute gibt, die es als Arbeitnehmer aus verschiedensten Gründen mit sich machen lassen."
(Arbeitsvermittlung Agentur für Arbeit Düsseldorf 6.2.2020)

 

"Ich habe großen Respekt vor den No go's, die ich in der Ausbildung lernte, und keine Lust, am Tod einer Bewohnerin schuldig zu sein, weil ich den Befehl der Heimleitung befolgt hatte."
(Anfrage 7.7.2020 an MDK Sachsen)

 

"Da ich seit meiner Ausbildung 2018 bei mehreren Heimen hospitierte, wo Betreuer im Servicebereich arbeiten müssen oder wo bereits in der ÖFFENTLICHEN Stellenbeschreibung Hauswirtschaft und leichte pflegerische Tätigkeiten enthalten waren, bin ich extrem verunsichert und habe das Vertrauen generell etwas verloren. 2018 waren nur 50% aller Jobangebote für Betreuer korrekt, jede zweite beinhaltete Tätigkeitsfelder, die das Gesetz unterbindet. Das hat mich arg gewundert, dass das sogar von anerkannten Trägern öffentlich publiziert wurde, obwohl kriminell."
(Anfrage 9.7.2020 an MDK Nordrhein)


"Das Gesetz lässt einen flexiblen Einsatz der Betreuungskräfte zu. (...) Dass hier ein Spielraum zum Missbrauch der Regelung besteht, ist nicht auszuschließen."
(MDK Sachsen 8.7.2020 bzgl. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz § 150 SGB XI)


"Bisher ist diese Anfrage leider an keiner Stelle im Unternehmen eingegangen. Qualitätsprüfungen durch den MDK können nur im Auftrag des zuständigen Landesverbandes der Pflegekassen erfolgen. Daher haben wir Ihre Kritik nun an den entsprechenden Landesverband weitergeleitet. Sollte dieser die Notwendigkeit einer Anlassprüfung sehen, wird ein Prüfauftrag an den MDK erteilt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an die Heimaufsicht (WTG-Behörde) zu wenden."
(Qualitätsmanagement Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein 9.9.2020)

 

 

"Pflegeexperten sind entsetzt. Die Bundesagentur für Arbeit will Langzeitarbeitslose in Pflegeheime vermitteln. Teilnehmen könne jeder, der sich für die Arbeit in einem Heim interessiere und für eine Weiterbildung in Frage komme. Hintergrund der Aktion ist das neue Pflegegesetz. Die Kosten der neuen Mitarbeiter übernehmen die Pflegekassen. Diese Aufgabe sei jedoch alles andere als einfach, betonen Pflegeexperten. Der Behörden-Aktionismus sei zynisch. Tatsächlich plant der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der die Qualifikations-Anforderungen für die Alltagsbetreuer festlegt, offenbar nur eine Kurzausbildung. Experten bezweifeln, dass unter den Arbeitslosen qualifizierte Pflegekräfte in nennenswerter Zahl zu finden sind."
Auszug aus "VORSCHLAG DER ARBEITSAGENTUR: ARBEITSLOSE IN PFLEGEHEIME", SZ 17.5.2010

 

Coronaskandal in der Agentur für Arbeit / ORIGINALARTIKEL vom 21. 8. 2020

MIßBRAUCH VON COVIDGESETZ: BETREUER KÜNDIGT, ARBEITSAMT SPERRT ALG1 UND DECKT DAS HEIM DURCH VERTUSCHUNG - DIE AUFSICHTSBEHÖRDE SCHWEIGT !

UPDATE 13.10.2020: Nach 3 Monaten Beweis-Recherche und Korrespondenz mit sämtlichen zuständigen Instanzen bis hin zu den Bundesministerien für Arbeit bzw. Gesundheit ist endlich dank der SPERRZEIT-STORNIERUNG ein PRÄZEDENZFALL geschaffen gegen die Kriminalisierung von Betreuungskräften durch die strukturelle Pflegemafia: KÜNDIGEN IST JETZT MÖGLICH!

Düsseldorf / Eigentlich hätte er laut Amtsarzt aus gesundheitlichen Gründen vor einigen Jahren in Frührente gehen können, aber Tom de Toys (52), der ursprünglich aus der Lyrikszene stammt und 2017 das 3.Offlyrikfestival (www.LYRIKFESTIVAL.de) im Haus der Universität organisiert hatte, wollte jenen helfen, denen es noch schlechter geht und ließ sich zum Betreuer für Senioren in Pflegeheimen ausbilden. Trotz des Personalmangels suchte er seit dem Coronalockdown monatelang eine neue Stelle, bewarb sich mehrfach und war beim Hospitieren immer wieder geschockt, wie viel Gesetzwidrigkeit nicht nur in solchen Heimen zum Alltag gehört, die von Privatinvestoren übernommen wurden. Der Gesetzgeber verbietet den regulären Einsatz von Betreuern für hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten. Die sogenannten "zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI" sind für die psychosozialen Bedürfnisse der Heimbewohner zuständig, erfunden als Ergänzung der Pfleger, die aufgrund des Personalmangels keine Zeit mehr für diesen Teil ihrer Ausbildung haben. De Toys fand schließlich durch eigene Recherche eine vakante Stelle bei einem der größten anerkannten Träger in der Gesundheitsbranche, der sogar mit angeblich "überdurchschnittlichem" Gehalt wirbt, und erlebte dann dort die nächste Katastrophe: er wurde nicht nur als Küchenservicekraft eingesetzt, sondern sogar durch Lügen zu riskanten pflegerischen Tätigkeiten angestiftet, die nur speziell geschulte Fachkräfte ausüben dürfen, während ihm die dringend nötige Einzelbetreuung der Senioren, die derzeit nur selten Besuch bekommen dürfen, untersagt wurde. Anstatt ihm die behördliche Legitimierung seines Einsatzes in "von den Richtlinien nach §53c abweichenden Bereichen" (gemäß Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz, Artikel 4 zur Änderung des §150 SGBXI) nachzuweisen, erwartete die Heimleitung stattdessen das Unterlassen der korrekten Dokumentation, um den Falscheinsatz zu vertuschen. Der MDK Nordrhein ("medizinischer Dienst der Krankenversicherung"), der für die Qualitätsstandards in Heimen zuständig ist, schwieg sich auf Anfrage von Tom de Toys dazu aus. Nach drei Wochen nicht erfolgter Einarbeitung durch Missmanagement des Schichtsystems kündigte er, um sich nicht selber weiter strafbar zu machen, und meldete sich wieder bei der Agentur für Arbeit als erwerbslos. Hier war er zuvor von einer Arbeitsvermittlerin laut eigener Aussage kompetent betreut worden; diese Beamtin habe selber betont, daß sich in der Betreuerszene nichts ändern wird, so lange sich alle aus Angst vor Jobverlust für falsche Tätigkeiten mißbrauchen lassen, und habe ihn dazu motiviert, solche Stellen abzulehnen. Jetzt aber erhielt er keinen Bescheid über das ihm zustehende ALG1 (Arbeitslosengeld), sondern eine Sperrung von 90 (!) Tagen, da die zuständige Beamtin in der Leistungsabteilung "keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung erkennen" konnte. Eventuell muss De Toys daher Anzeige gegen Frau He. (Zeichen 261.w, Telefax 0211-6923112) erstatten, da sie durch Unterschlagung der Sachlage zur Vertuschung von kriminellen Zuständen in der Pflegeeinrichtung beiträgt und aus dem Opfer den Schuldigen macht. Tom de Toys steht derweil vor einem finanziellen Desaster: er kann mangels ALG1-Bescheid nun auch kein ergänzendes ALG2 (Hartz4) beantragen und hat in wenigen Tagen kein Geld mehr, um die nächste Miete zu bezahlen. Hat ein systemrelevanter Seniorenbetreuer (siehe seine Homepage: www.BETREUUNGSALLTAG.de) inmitten der Coronakrise eine solche respektlose Behandlung verdient? De Toys hatte bereits viel Geld für neue Arbeitskleidung investiert, da ihm sogar "Einstiegsgeld" (eine Mehraufwandsentschädigung für Berufseinsteiger) gewährt werden sollte. Doch aufgrund eines haarsträubenden Paragraphen-Paradoxons wurde auch das nachträglich abgelehnt: Einstiegsgeld wird nur vom Jobcenter genehmigt und auch nur dann, wenn der Antragsteller den Status "arbeitssuchend" innehat. Herr De Toys wurde aber erst bei Jobantritt von der Agentur für Arbeit durch den ALG1-"Aufhebungsbescheid" ans Jobcenter übergeben, da sich der angeblich "überdurchschnittliche" Lohn bei dem karikativ "karitativen" (wohltätigen!) Träger als unterirdisch prekär erwies, so daß er "ergänzendes" Hartz4 beantragen musste und dabei bereits den Status "arbeitstätig" innehatte. Die öffentliche Meinung stigmatisiert Arbeitslose gerne als Drückeberger, Faulenzer und Nichtsnutze, aber hier hat ein ambitionierter Mensch die genaue Umkehrung erleben müssen: wie Ämter einen Arbeitswilligen mit extrem hoher Eigeninitiative noch zusätzlich bestrafen, wenn er nach einer Odyssee aus Initiativbewerbungen endlich froh ist, einen würdelos unterbezahlten Job (nach peinlichstem Mindestlohntarif!) zu finden, aber dann 1. für den ersten Arbeitsmonat ein Überbrückungsdarlehen beantragen muss, ihm 2. kein Einstiegsgeld gewährt wird - und 3. sein Anstand und hoher Arbeitsethos in einer Branche, die jeden Beamten selbst irgendwann persönlich gesundheitlich betreffen kann, vom Arbeitsamt mit voller Wucht abgestraft wird! Wie sollen derlei amtliche Maßnahmen einen arbeitslosen Mensch überhaupt dazu motivieren, sich in ein Arbeitsverhältnis zu wagen? Am Ende war die ganze Mühe umsonst und man steht mit noch leereren Händen da als zuvor.